Vertragsende

Was passiert nach 36 Monaten?

Drei Optionen: das Rad übernehmen, an velolease zurückgeben oder mit einem neuen Modell weitermachen. Alle drei rechtzeitig planen, damit der Übergang reibungslos läuft.
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Ihre Wahl

Drei Optionen am Ende.

Bei keiner Option entstehen für Sie versteckte Kosten. Sie entscheiden, was zu Ihrer Situation passt – wir bereiten den jeweiligen Übergang vor.

Übernahme

Sie kaufen das Rad zum Restwert (rund 10 % UVP). Es geht in Ihren Privatbesitz über. Häufigste Option.

Rückgabe

Sie geben das Rad an velolease zurück. Es wird begutachtet, ggf. aufbereitet und an einen Zweitkäufer abgegeben.

Verlängerung mit neuem Rad

Sie geben das alte zurück und leasen ein neues. Beliebt bei Mitarbeitenden, die das Modell langfristig nutzen wollen.

Option 1

Übernahme: Das Rad gehört Ihnen.

Die häufigste Wahl: Sie übernehmen das Rad zum festgelegten Restwert. Damit geht es in Ihren Privatbesitz über und Sie nutzen es einfach weiter – ohne Vertragsstruktur im Hintergrund.
  • Übernahmepreis: in der Regel rund 10 % des ursprünglichen UVP. Bei einem 3.500-€-Rad also etwa 350 €. Den exakten Wert nennen wir mit der Erinnerung 4 Monate vor Vertragsende.
  • Geldwerter Vorteil: Da Sie das Rad unter dem Marktwert übernehmen, kann ein geldwerter Vorteil entstehen – wir geben Ihnen vor der Übernahme einen Hinweis für Ihre Steuererklärung. In der Praxis liegt der Effekt für die meisten Mitarbeitenden bei wenigen Euro.
  • Versicherung läuft aus: Mit dem Übergang in Privatbesitz endet die velolease-Versicherung. Wenn Sie eine Anschluss-Versicherung wünschen, vermitteln wir auf Wunsch.
  • Service danach: Sie sind frei in der Werkstattwahl. Der Partner-Händler kennt Ihr Rad und ist die naheliegende Adresse.
  • Kaufvertrag: Wir schicken Ihnen den Kaufvertrag etwa 2 Monate vor Vertragsende. Unterschrift und Zahlung erfolgen vor Ablauf.
Option 2

Rückgabe: Sauber, ohne Restwert-Risiko.

Wenn Sie das Rad nicht behalten wollen – z. B. weil sich Ihre Lebenssituation geändert hat oder Sie auf ein anderes Modell wechseln möchten, ohne erneut zu leasen –, geben Sie es zurück. Dafür gibt es einen klar definierten Prozess.
  • Termin beim Partner-Händler: 1–2 Wochen vor Vertragsende vereinbaren.
  • Zustands-Bewertung: Der Händler prüft das Rad nach unserer Standard-Checkliste (Verschleiß im üblichen Rahmen, keine groben Schäden). Die Checkliste bekommen Sie vorab.
  • Reparaturen vor Rückgabe? Sind in den meisten Fällen nicht nötig. Verschleißteile, die im Service-Paket inklusive waren, werden ohnehin getauscht. Bei groben Schäden über üblichen Verschleiß hinaus: Klärung mit der Versicherung.
  • Übergabe-Protokoll: Bestätigt den ordnungsgemäßen Zustand. Damit ist der Vertrag für Sie beendet.
  • Was danach mit dem Rad passiert: Aufbereitung und Weitergabe an Zweitnutzer. Wir versuchen, den Wiederverwertungs-Kreislauf so kurz wie möglich zu halten.
Option 3

Verlängerung: Neues Modell, gleicher Vertrag.

Wenn das Dienstrad zur festen Größe geworden ist, ist die Verlängerung oft die einfachste Lösung: altes Rad zurückgeben, neues bestellen, durchlaufender Vertrag mit dem Arbeitgeber. Beliebt bei Vielnutzer:innen, die alle 36 Monate ein Update machen wollen
  • Ablauf: Sie melden 4 Monate vor Vertragsende den Wunsch nach Verlängerung. Wir bestätigen, Sie wählen das neue Rad beim Händler wie bei der ersten Bestellung.
  • Altes Rad: Wird wie in Option 2 zurückgegeben. Übergangs-Phase: Im Idealfall passt der Wechsel zeitlich genau. In Ausnahmen kann eine Lücke von 1–3 Wochen entstehen – wir versuchen, sie zu vermeiden.
  • Verträge: Neuer Leasingvertrag, neue Umwandlungsvereinbarung. Konditionen können vom Erstvertrag abweichen, je nach Markt und Modell.
  • Beliebt bei: E-Bike-Nutzer:innen, die alle drei Jahre auf den neuen Akku-Standard wechseln; S-Pedelec-Pendler:innen, die auf neuere Motor-Generationen wert legen; Lastenrad-Familien, deren Anforderungen sich mit dem Familienzuwachs ändern.