Die wichtigsten "Was wenn"-Fragen.
Die sieben häufigsten Sonderfälle.
Sie haben zwei Optionen:
Option A: Sie übernehmen das Rad zum Restwert. Der Restwert hängt davon ab, wie lange der Vertrag schon läuft – typisch sind 30–50 % des UVP. Sie führen das Rad ab dem nächsten Monat als Privatrad weiter, die Versicherung läuft mit dem Leasing-Ende aus.
Option B: Sie geben das Rad an velolease zurück. Dann greift die Ratenabsicherung mit Arbeitgeberschutz: Die Restraten gegenüber Ihrem (Ex-)Arbeitgeber werden übernommen. Voraussetzung: mindestens 6 Monate Leasingvertrag wurden zuvor bezahlt. Sie selbst zahlen ab dem letzten Arbeitstag nichts mehr für das Rad.
In der Praxis ist nach 12–18 Monaten Laufzeit Option A oft die einfachere Lösung, weil das Rad inzwischen „Ihr" Rad geworden ist und die Übernahme günstiger ist als ein vergleichbarer Neukauf.
Wann anrufen? Wenn Sie kurz vor der Kündigung stehen und ausrechnen wollen, welche Option für Ihren Fall günstiger ist. Wir rechnen den Restwert für Ihr Rad und Ihre Restlaufzeit konkret durch.
Im Grundsatz gilt dieselbe Logik wie bei Ihrer eigenen Kündigung – nur die Initiative liegt nicht bei Ihnen. Die Ratenabsicherung mit Arbeitgeberschutz greift auch hier, sofern mindestens 6 Monate Leasingvertrag zuvor bezahlt wurden.
Bei einer arbeitgeberseitigen Kündigung mit Abfindung wird das Rad in der Regel im Zuge der Aufhebungsvereinbarung mitgeregelt: Entweder Sie übernehmen es zum Restwert (oft als Teil des Abfindungs-Pakets), oder es geht zurück und die Ratenabsicherung übernimmt die offenen Raten gegenüber Ihrem Ex-Arbeitgeber.
Bei Insolvenz oder Geschäftsaufgabe Ihres Arbeitgebers ist die Lage komplizierter, aber lösbar. Wir prüfen den Fall individuell und sprechen direkt mit dem Insolvenzverwalter oder Nachfolger.
Wann anrufen? Wenn Aufhebungsvertrag oder Insolvenz im Raum stehen. Wir klären vorab mit Ihnen, was im konkreten Fall die beste Option ist – häufig wirken sich Detail-Entscheidungen (z. B. Zeitpunkt der formalen Beendigung) auf Steuer und Restwert aus.
Während der Elternzeit ruht in der Regel Ihre Gehaltszahlung – damit auch die Gehaltsumwandlung. Die Ratenabsicherung übernimmt für diese Zeit, allerdings mit zwei wichtigen Bedingungen:
Voraussetzung: Vor Beginn der Elternzeit müssen mindestens 9 Monate Leasingvertrag bezahlt worden sein. Ist diese Mindestlaufzeit nicht erreicht, kann die Ratenübernahme nicht greifen.
Maximale Dauer: Die Ratenabsicherung übernimmt bis zu 18 Monate Elternzeit. Längere Pausen klären wir individuell.
Sie behalten das Rad und nutzen es weiter. Während der versicherten Elternzeit zahlen Sie nichts, Ihr Arbeitgeber auch nichts.
Nach der Elternzeit läuft der Vertrag normal weiter.
Wann anrufen? Bevor die Elternzeit startet – am besten zwei Monate vorher. Wir bereiten den formalen Antrag vor und prüfen die Mindestlaufzeit-Bedingung; ein Anruf reicht.
Solange Sie die Lohnfortzahlung bekommen (in der Regel sechs Wochen), läuft alles unverändert weiter. Sobald die Lohnfortzahlung endet und Sie aus der Gehaltszahlung fallen, greift die Ratenabsicherung:
Sie behalten das Rad. Die Ratenabsicherung übernimmt die Raten für die Dauer der Krankheitsphase – maximal 3 Monate.
Bei Rückkehr in den Job läuft der Vertrag normal weiter.
Bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit oder einer längeren Phase als 3 Monate prüfen wir individuell – mögliche Lösungen sind Übernahme zum Restwert, Rückgabe oder eine Vertragsanpassung.
Wann anrufen? Wenn die Krankheit voraussichtlich länger als sechs Wochen dauert. Wir kümmern uns um die Anmeldung bei der Versicherung – Sie müssen nichts proaktiv tun.
Defekte sind kein Drama – sie sind genau das, wofür die Versicherung gemacht ist. Wie der Fall behandelt wird, hängt von der Schadensart und Ihrem Versicherungspaket ab.
Bei Verschleißteilen (Bremsbeläge, Reifen, Kette, Schaltung, Akku im Garantiezeitraum): Im Paket PREMIUM oder PREMIUM PLUS abgedeckt (bis 250 € pro Leasingjahr, nach 3 Monaten Wartezeit ab Vertragsstart).
Im Basispaket VELO PROTECT tragen Sie Verschleiß selbst. Bei selbstverschuldetem Schaden (Sturz, Unfall): in allen drei Paketen abgedeckt, ohne Selbstbeteiligung. Termin beim Partner-Händler, Reparatur über die Versicherung.
Bei Totalschaden (z. B. nach Unfall mit nicht reparablem Rahmen): Sie bekommen ein gleichwertiges Ersatzrad. Vertrag läuft mit dem neuen Rad weiter.
Wann anrufen? Wenn der Händler den Schaden nicht mehr als "Standard-Reparatur" einstuft – also bei größeren Defekten oder wenn er einen Versicherungs-Vorabklärungs-Wunsch äußert. Auch bei längerer Reparaturzeit (> 2 Wochen) klären wir mit Ihnen ein Ersatzrad.
Diebstahl ist der häufigste Schadensfall. Der Ablauf ist eingespielt:
Sofort: Polizeianzeige innerhalb von 24 Stunden. Foto vom Abstellort, wenn möglich.
Innerhalb 48 Stunden: Schaden bei velolease melden (Portal oder E-Mail), Anzeige hochladen.
Innerhalb einer Woche: Wir bestätigen den Versicherungsfall. Sie bekommen ein gleichwertiges Ersatzrad – meist beim selben Händler, von dem Sie das Original geholt haben.
Ihr Beitrag: keine Selbstbeteiligung – Diebstahl ist in allen drei Paketen ohne Eigenanteil abgedeckt.
Wir empfehlen ein hochwertiges Schloss, idealerweise schon bei der Bestellung mitgeleast. Es senkt die tatsächliche Diebstahlswahrscheinlichkeit deutlich und kann bei der Schadenabwicklung den Hergang plausibler machen.
Wann anrufen? Wenn die Polizei den Fall nicht aufnimmt (kommt vor) oder wenn Sie unsicher sind, wie Sie den Hergang dokumentieren sollen. Wir klären beides telefonisch.
Hier kommt es auf zwei Dinge an: das Zielland und Ihre Anstellung.
Innerhalb der EU mit gleichem Arbeitgeber: Vertrag läuft weiter, Rad nehmen Sie mit, Versicherung gilt EU-weit.
Außerhalb der EU oder mit Arbeitgeber-Wechsel: Der Vertrag muss neu strukturiert werden. Wir prüfen die Übernahme zum Restwert, eine vorzeitige Rückgabe oder die Übertragung an einen anderen Mitarbeitenden Ihres bisherigen Arbeitgebers.
Wenn Ihr Arbeitgeber einen Standort im Zielland hat: Wir schauen, ob die dortige Tochter das Modell übernimmt. Funktioniert bei einigen Konstellationen.
Wann anrufen? Spätestens zwei Monate vor dem geplanten Umzugstermin. Je früher wir Bescheid wissen, desto entspannter ist die Lösung.