Dienstradmodell für Selbstständige und Freiberufler.
Die Mechanik
Anders als bei Angestellten. Aber nicht komplizierter.
Bei Angestellten läuft das Dienstradmodell über Gehaltsumwandlung – das geht bei Ihnen als Selbstständige:r nicht, weil Sie keine Lohnabrechnung haben. Stattdessen leasen Sie das Rad als Betriebsausgabe. Die Effekte: Sie senken Ihren Gewinn, sparen Einkommensteuer, ziehen ggf. Vorsteuer und nutzen für die private Mitnutzung die 0,25-%-Regel.
- Sie als Einzelunternehmer:in oder Freiberufler:in: Das Rad ist Betriebsausgabe, mindert den Gewinn, Vorsteuer abziehbar (bei USt-Pflicht).
- Sie als GmbH-Geschäftsführer:in: Sie können wahlweise Gehaltsumwandlung (wie bei Angestellten) oder GmbH-Leasing mit privatem 0,25-%-Anteil nutzen.
- In jedem Fall: Privatnutzung erlaubt – Sie versteuern nur 0,25 % UVP pro Monat als geldwerten Vorteil.
Steuerliche Behandlung – die vier Hebel.
Hebel 1: Investitionsabzugsbetrag (IAB)
Wenn Sie das Rad nicht leasen, sondern kaufen, können Sie bis zu 50 % der Anschaffungskosten als IAB im Jahr vor der Anschaffung absetzen (Voraussetzung: Gewinngrenze 200.000 €). Beim Leasing greift der IAB nicht direkt, dafür sind die Leasingraten unmittelbar Betriebsausgaben.
Hebel 2: AfA (Absetzung für Abnutzung)
Beim Kauf: lineare AfA über 7 Jahre.
Beim Leasing ersetzen die Leasingraten die AfA-Logik – einfacher buchhalterisch.
Hebel 3: Vorsteuerabzug
Wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind, ziehen Sie die Umsatzsteuer aus den Leasingraten als Vorsteuer ab. Effekt: rund 19 % der Brutto-Rate landen wieder bei Ihnen.
Hebel 4: Geldwerter Vorteil bei Privatnutzung
Für die private Mitnutzung versteuern Sie monatlich 0,25 % des Brutto-Listenpreises. Bei einem 4.000-€-Rad sind das 10 €/Monat als geldwerter Vorteil – minimal im Vergleich zur Privatnutzung eines Dienstwagens (dort 1 %). Zusammenspiel
Die drei Hebel kombinieren sich. In der Regel ist Leasing für Selbstständige steuerlich attraktiver als Barkauf, weil die Liquidität geschont wird und die Vorsteuer monatlich greift statt nur einmalig.
Konkret rechnen wir das im Erstgespräch für Ihren Fall durch. Ihre Steuerberatung kennt das Modell – wir bringen die Belege.
Einzelunternehmer:in vs. GmbH-Geschäftsführer:in.
Einzelunternehmer:in / Freiberufler:in
Das Rad ist Betriebsausgabe. Sie leasen direkt, ziehen Vorsteuer, mindern den Gewinn. Privatnutzung über 0,25-%-Regel.
Steuerlich am einfachsten
GmbH-Geschäftsführer:in
Zwei Wege: (a) GmbH least, Sie versteuern privat 0,25 % – Vorsteuerabzug auf Ebene der GmbH. (b) Gehaltsumwandlung wie bei Angestellten – einfacher, weniger Steueroptimierung. Im Beratungsgespräch klären wir, was bei Ihnen passt.
Mehr Optionen, leicht komplexer